Die EU Kommission hat zwei weitere Formen von Speiseinsekten für die Verwendung in Lebensmitteln in der EU zugelassen. Die neue EU-Verordnung 2023/5 genehmigt teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) und die EU-Verordnung 2023/58 genehmigt die Verwendung der gefrorenen, pastenartigen, getrockneten und pulverisierten Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer).
Für welche Produkte ist die Hausgrille zugelassen?
Das Pulver der Hausgrille ist für eine Vielzahl an Produkten zugelassen:
- Mehrkornbrot und -brötchen
- Crackern und Brotstangen
- Getreideriegel
- Trockenen Vormischungen für Backwaren
- Kekse
- Trockene gefüllte und ungefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
- Soßen
- Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
- Verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
- Pizza
- Erzeugnisse aus Teigwaren
- Molkenpulver
- Fleischanaloge
- Suppen und Suppenkonzentrate oder -pulver
- Snacks auf Maismehlbasis
- Bierähnliche Getränke
- Schokoladenerzeugnisse
- Nüsse und Ölsaaten
- Snacks außer Chips
- Fleischzubereitungen
In welchen Produkten darf der Getreideschimmelkäfer verwendet werden?
- Getreideriegel
- Brot und Brötchen
- Verarbeitetem Getreide
- Frühstückscerealien
- Porridge
- Trockenen Vormischungen für Backwaren
- Getrockneten Erzeugnisse aus Teigwaren
- Gefüllten Erzeugnisse aus Teigwaren
- Molkenpulver
- Suppen
- Gerichten auf Getreide-, Teigwarenbasis
- Nudeln
- Snacks außer Chips
Insekten gelten als neuartiges Lebensmittel (Novel Food)
Viele Verbraucher sorgen sich, dass Ihnen die Insekten unbemerkt in die Pizza, die Nudeln oder den Getreideriegel untergemischt werden. Diese Sorge lässt sich aber sehr leicht zerstreuen.
Insekten fallen unter die Novel-Food Verordnung für neuartige Lebensmittel, die bisher nicht für den menschlichen Verzehr benutzt wurden. Um Verbraucher vor eventuellen Risiken zu schützen, werden neuartige Lebensmittel im Rahmen des Zulassungsverfahrens einer umfassenden gesundheitlichen Bewertung unterzogen. Diese Prüfung wird durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) durchgeführt. Die EFSA bewertet den Verzehr dieser Insekten aktuell als gesundheitlich unbedenklich. Grundsätzlich müssen die Insekten aber eindeutig auf der Zutatenliste ausgewiesen, jedoch nicht speziell hervorgehoben werden.
Warum Insekten essen?
Aus ernährungsphysiologischer Sicht gelten Insekten im Vergleich zu Fleisch und Fisch als eine qualitativ hochwertige Proteinquelle. Sie werden daher als mögliche Alternative zu Fleisch oder als eiweißreiches Futter für Nutztiere diskutiert. Weiterhin sind viele Insekten reich an ungesättigten Fettsäuren (vergleichbar mit Fisch) und Ballaststoffen. Sie liefern eine Vielzahl an Mikronährstoffen wie z.B. Kupfer, Eisen, Magnesium, Mangan, Phosphor, Selen und Zink. Aus Umweltsicht wäre der Verzehr von Insekten auch empfehlenswert, da deutlich weniger Futter benötigt wird, um die gleiche Gewichtszunahme zu erreichen. Beispielsweise benötigen Hausgrillen sechsmal weniger Futter als Rinder, viermal weniger als Schafe und zweimal weniger als Schweine sowie Masthähnchen, um die gleiche Menge Protein zu produzieren. (lt. FAO UN Organisation für Ernährung und Landwirtschaft). Außerdem stoßen sie viel weniger Treibhausgase aus und der Wasserbedarf ist im Vergleich zu konventioneller Tierhaltung verringert. Das Risiko der Übertragung von zoonotischen Krankheitserregern durch Insekten wie BSE oder H1N1 (Vogelgrippe) ist sehr gering.
Ist der Verzehr von Insekten ein Gesundheitsrisiko?
Hinsichtlich gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Verbraucher besteht aber lt. BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) noch erheblicher Forschungsbedarf. Gleich zwei Forschungsprojekte befassen sich mit dem Thema Insekten. In dem dreijährigen Projekt ContamInsect wird untersucht, inwieweit Insekten mit unerwünschten Stoffen wie Dioxinen, polychlorierten Biphenylen, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen oder mit Schimmelpilzgiften wie z.B. Aflatoxinen belastet sind.
Sind Insekten Lebensmittel-Allergene?
Durch Insekten besteht ein erhöhtes Risiko für Kreuzreaktionen besonders mit Arthropoden (u.a. Krustazeen und Hausstaubmilben) aufgrund von Homologien (Übereinstimmungen) verschiedener Proteine wie z.B. Tropomyosin und Argininkinase. Das Forschungsverbundprojekt Allergen-Pro befasst sich mit der möglichen Allergenität von Insekten. Ziel ist es, geeignete und reproduzierbare Methoden zum Nachweis von Insektenbestandteilen in Lebensmitteln zu entwickeln. Eine spezielle Kennzeichnungspflicht wie für die Allergene gem. EU-VO 1169/2011 gibt es für Insekten in Lebensmitteln derzeit nicht. In unmittelbarer Nähe der Zutatenliste muss aber ein Hinweis erfolgen, dass „diese Zutat bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebstiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.“
PCR Nachweis von Insekten
Der von CONGEN entwickelte SureFood® ALLERGEN Insects PCR Assay erfasst alle derzeit zugelassenen Insektenspezies (Insecta) sehr sensitiv und bietet daher die größtmögliche Sicherheit für den allergischen Verbraucher. Der einfache Duplex-Test kann auf allen gängigen kommerziell verfügbaren Thermocyclern verwendet werden. Die real-time PCR hat eine Nachweisgrenze von ≤ 1 mg Insekten / kg Lebensmittel.
Zusammenfassend kann man Insekten aus meiner Sicht nicht als sicheres Lebensmittel bewerten, weil die Risiken und Nebenwirkungen noch weitgehend unerforscht sind. Hier sind die Ergebnisse aus den derzeit laufenden Forschungsprojekten abzuwarten. Von einem allergenen Risiko ist durch die Homologie der Proteinstrukturen in jedem Fall auszugehen, weshalb man die Aufnahme in die Liste kennzeichnungspflichtiger Allergene in Erwägung ziehen sollte.